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Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.

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Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß e.V. ( ANG )

Sozialpolitische Spitzenorganisation der Ernährungsindustrie

Am 6. Oktober 1977 wurde in Bad Godesberg die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß e.V. ( ANG ) als sozialpolitischer Dachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie auf Bundesebene gegründet. Vorläufer war seit 29. Juni 1949 der Arbeitgeberring Nahrung und Genuß

Die Deutsche Ernährungsindustrie ist als eine der größten industriellen Branchen mit ca. 520.000 Beschäftigten oder Arbeitnehmern sehr differenziert organisiert. Anders als in den meisten industriellen Branchen werden jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Sektoren abgeschlossen. Es gibt keinen Wirtschaftszweig in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Demgegenüber steht fast immer die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gegenüber. Aufgabe der ANG ist es, diese differenzierte Tarifpolitik zu koordinieren und Leitlinien für ein geschlossenen Auftreten zu entwickeln.

So gelang 1984 die Einführung von Vorruhestandstarifverträgen als Gegenstück zu der von anderen Gewerkschaften betriebenen Wochenarbeitszeitverkürzung. Die Ernährungsindustrie weist dadurch immer noch eine längere Wochenarbeitszeit als viele andere Branchen auf.

Die ANG selbst ist kein direkter Tarifpartner der Gewerkschaften. Die Tarifhoheit liegt ausschließlich bei den Mitgliedsverbänden. In einem ständigen Dialog mit der NGG versucht die ANG jedoch in zentralen Fragen ein koordiniertes Vorgehen zu erreichen. So sind gemeinsame Erklärungen der ANG und der NGG vereinbart worden.

Die ANG hat darüber hinaus die Aufgabe, solche gemeinschaftlichen sozialpolitischen Belange zu wahren, die über den Bereich eines Landes oder den Bereich eines ihrer Mitgliedsverbände hinausgehen und die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dabei wendet sie sich nicht nur an die Sozialpartner, sondern auch an alle anderen Beteiligten in der deutschen Sozialpolitik.

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